Transportschein – Ihre Fragen, unsere Antworten
Kostenübernahme & Verordnung

Transportschein – Ihre Fragen, unsere Antworten

Als erfahrener Krankentransport in Frankfurt begleiten wir Sie durch alle Formalitäten – von der ärztlichen Verordnung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

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Was ist ein Transportschein?

Ein Transportschein ist die ärztliche Verordnung für eine medizinisch notwendige Krankenbeförderung. Er dient als Nachweis gegenüber der Krankenkasse und ermöglicht die Abrechnung eines Krankentransports.

  • Dialyse & Strahlentherapiefahrten
  • Stationäre Krankenhausaufnahmen
  • Fahrten bei eingeschränkter Mobilität
  • Entlassungs- & Verlegungsfahrten
Grundlagen

Wann wird ein Transportschein benötigt?

Ein Transportschein ist die ärztliche Verordnung für eine medizinisch notwendige Krankenbeförderung. Er dient als Nachweis gegenüber der Krankenkasse und ermöglicht die Abrechnung eines genehmigungspflichtigen Krankentransports. Ob für den Weg zum Krankenhaus, zu einer Dialyse, einer Strahlentherapie oder einer anderen medizinisch notwendigen Behandlung – der Transportschein ist häufig die Grundlage für die Kostenübernahme.

Als erfahrener Krankentransport in Frankfurt unterstützen wir unsere Fahrgäste dabei, den Ablauf rund um die Krankenbeförderung möglichst unkompliziert zu gestalten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Verordnung und zu den Voraussetzungen einer Kostenübernahme.

Jetzt Fragen stellen
Transportschein
Dialyse und regelmäßige Behandlungen
Strahlentherapie und Chemotherapie
Stationäre Krankenhausaufnahme
Entlassung aus dem Krankenhaus
Tragestuhlfahrten & Rollstuhlfahrten
Verlegungen zwischen Kliniken
Ausstellung

Wer stellt einen Transportschein aus?

Der Transportschein wird in der Regel von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt. Darin wird bestätigt, dass die Krankenbeförderung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Je nach Art der Behandlung kann zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig sein.

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Arzt aufsuchen

Bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt um die Ausstellung einer Verordnung für Krankenbeförderung.

02
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Verordnung erhalten

Der Arzt stellt den Transportschein (Formular 4) aus und bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Beförderung.

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Genehmigung prüfen

Falls eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese einzuholen.

Gut zu wissen

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Transportschein vor der Fahrt genehmigt werden muss, beraten wir Sie gerne persönlich.

+49 (0) 15156015133 →
Transportschein ausstellen
Kostenübernahme

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ob die Transportschein Krankenkasse-Leistung übernommen wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem individuellen medizinischen Bedarf. In vielen Fällen werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gegebenenfalls fällt die gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung besteht.

Krankenkasse Kostenübernahme
Stationäre Aufenthalte

Fahrten zu stationären Krankenhausaufenthalten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Serienbehandlungen

Medizinisch notwendige Serienbehandlungen wie Dialyse oder Strahlentherapie sind in der Regel erstattungsfähig.

Eingeschränkte Mobilität

Fahrten bei eingeschränkter Mobilität oder bestimmten Pflegegraden können genehmigt werden.

Gesetzliche Ausnahmefälle

Weitere gesetzlich geregelte Ausnahmefälle auf Basis ärztlicher Verordnung sind ebenfalls möglich.

Krankenhausfahrt Frankfurt

Typische Fahrten

  • Tragestuhlfahrten zum Termin
  • Stationäre Aufnahme & Entlassung
  • Verlegung zwischen Kliniken
  • Ambulante Operationen
  • Notfallnachsorge
  • Reha-Einrichtungen
Krankenhaus

Transportschein für das Krankenhaus

Ein Transportschein Krankenhaus kommt häufig bei einer stationären Aufnahme oder Entlassung zum Einsatz. Auch Verlegungen zwischen Kliniken können ärztlich verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Unser Team sorgt für eine sichere und pünktliche Beförderung in Frankfurt am Main sowie in angrenzende Regionen.

FFMHaupteinsatzgebiet
5★Pflegegrade betreut
Fahrt anfragen
Pflegegrade

Transportschein bei Pflegegrad

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenübernahme für Krankenfahrten haben.

Pflegegrad 2

Transportschein bei Pflegegrad 2

Ein Transportschein bei Pflegegrad 2 kann insbesondere dann infrage kommen, wenn zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt oder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Krankenkasse ab.

Pflegegrad 3

Transportschein bei Pflegegrad 3

Auch ein Transportschein bei Pflegegrad 3 kann die Grundlage für eine verordnete Krankenbeförderung sein. Maßgeblich sind hierbei die medizinische Notwendigkeit sowie die jeweils geltenden Regelungen der Krankenkassen.

Pflegegrad Krankentransport
Wir betreuen alle Pflegegrade:
PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5

Wir begleiten Patienten mit allen Pflegegraden (1–5). Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten.

+49 (0) 15156015133
Hin & Rückfahrt

Gilt ein Transportschein für Hin- und Rückfahrt?

Ob ein Transportschein Hin- und Rückfahrt umfasst, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. Werden sowohl die Fahrt zur Behandlung als auch die Rückfahrt medizinisch notwendig verordnet, können beide Fahrten auf dem entsprechenden Formular berücksichtigt werden.

Bei regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse oder Strahlentherapie werden häufig mehrere Fahrten im Rahmen einer Verordnung zusammengefasst.

Ablauf einer Hin- & Rückfahrt
Abholung zu Hause
Termin / Behandlung
Rückfahrt nach Hause
Hin- und Rückfahrt Krankentransport
Jetzt Kontakt aufnehmen

Ihr Krankentransport in Frankfurt

Ob Fahrt zum Krankenhaus, zur Facharztpraxis oder zu einer ambulanten Behandlung – wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Unser geschultes Team begleitet Sie sicher, pünktlich und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen.

An den Röthen 53, 60389 Frankfurt am Main
Mo–Fr 06:00–18:00 · Sa 06:00–16:00 Uhr
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